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Wer muss eine Hygienebelehrung nach LMHV §4 machen?
Wie Wenn Sie oder Ihr Personal leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder verkaufen wollen, müssen Sie zuvor eine Schulung zur Lebensmittelhygiene gemäß
§ 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) absolvieren.
Die Belehrung gilt für alle Personen die in der Gastronomie, Bäckerei und Konditorei, mit Fleisch, Fisch oder anderen leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten. Sie brauchen die Schulung, bevor Sie Ihre Arbeit
beginnen und müssen sie dann jährlich wiederholen.
In dieser Schulung müssen Sie die entsprechenden Fachkenntnisse erwerben. Diese Fachkenntnisse sind gegenüber der Lebensmittelüberwachungsbehörde auf Verlangen nachzuweisen.
Leicht verderbliche Lebensmittel sind zum Beispiel viele Frischwaren wie bestimmte Obstarten (zum Beispiel Erdbeeren oder Himbeeren), bestimmte Gemüsearten (zum Beispiel Salat oder Spargel), Fleisch, Fisch und Milch.
Es kann grob gesagt davon ausgegangen werden, dass Lebensmittel leicht verderben, wenn sie nicht für einen längeren Zeitraum haltbar sind und deshalb in kurzer Zeit verderben.
Folgende Lehrinhalte werden nach LMHV Anlage 1 vermittelt:
- Eigenschaften und Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels
- Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung des jeweiligen Lebensmittels
- Lebensmittelrecht Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
- Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit
- Havarieplan, Krisenmanagement
- Hygienische Behandlung des jeweiligen Lebensmittels
- Anforderungen an Kühlung und Lagerung des jeweiligen Lebensmittels
- Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung des jeweiligen Lebensmittels beim Umgang mit Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen
- Reinigung und Desinfektion
Wie lange ist mein Zertifikat gültig?
Die Einweisung LMHV §4 ist jährlich zu absolvieren.
WelchePflichten habe ich als Unternehmen?
Wenn Sie einen eigenen Betrieb oder leiten haben, müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Angestellten korrekt überwacht werden und bezüglich der Lebensmittelhygiene
entsprechend geschult werden.
Die Schulung muss dokumentiert werden. Aus der schriftlichen Dokumentation im Betrieb muss folgendes dokumentiert werden:
• Welche Personen (Teilnahmebestätigung gegen Unterschrift) zu welchem Zeitpunkt
(mindestens einmal jährlich und bei Neueinstellung) über die wesentlichen hygienischen Anforderungen
des Lebensmittelrechts geschult wurden. Dies gilt auch für die Erst- und
Folgebelehrung nach IFSG §§43,43.
• Welche Themen im Rahmender Belehrungen behandelt wurden (zum Beispiel
Betriebshygiene, Produkthygiene, Personalhygiene)
• Welche Person und welches Unternehmen die Schulung für Sie und Ihre MitarbeiterInnen durchgeführt hat.
Ich habe keine Mail mit den Unterlagen / dem Zertifikaterhalten, was nun?
Sollten Sie keine E-Mail(s) von uns erhalten haben, so prüfen Sie bitte zuerst Ihren SPAM-Ordner, meist werden Sie hier fündig. Sollte dies nicht der Fall sein, so kontaktieren Sie uns unter info@schulung-lmhv.de
Falls Sie sich bei der Eingabe der E-Mail-Adresse vertippt haben, können wir
dies im Nachgang problemlos für Sie korrigieren.
Wie und wann erhalte ich mein Zertifikat?
Nach der Bestellung erhalten Sie die notwendigen Unterlagen zum Kurs sowie zum Schulungsvideo. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfungsfragen und Eingabe
ihrer persönlichen Daten erhalten Sie das Zertifikat direkt automatisch an die
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Eingang in Ihrem Spam Ordner.
Ich habe gemerkt, dass ich Fragen falsch beantwortet habe. Was kann ich tun?
Sollten Sie Fragen falsch beantwortet haben, haben Sie die Möglichkeit die Fragen im Video erneut zu beantworten. Sobald Sie alle Fragen richtig beantwortet haben, erhalten Sie Ihr Zertifikat.
Das Zertifikat hat einen Fehler, was nun?
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Ich habe mein Zertifikat verloren
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Warum ist das Zertifikat immer auf Deutsch?
Sie können bei uns den Kurs in verschiedenen Sprachen durchführen. Das Zertifikat ist ein Dokument, das immer auf Deutsch ausgestellt sein muss, da dies Ihrem Arbeitgeber und auf Nachfrage auch den Behörden vorzulegen ist.